Zunächst einmal sieht sieht das Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 938) geändert worden ist) vor, das Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden können.

Der Ursprung des Hygieneplans für Tattoostudio´s liegt im eigentlichen Sinne in der für das jeweilige Bundesland zutreffende Infektionshygieneverordnung.

Im Weiteren werden die zuständigen Gesundheitsämter durch das jeweilige Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst ermächtigt, diese Einrichtungen und Unternehmen infektionshygienisch zu überwachen.

Der Inhaber trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen. Aufgaben des Inhabers sind z. B. die Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans. Im Weiteren obliegen ihm die routinemäßige bzw. anlassbezogene Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen.

Procedere Hygieneplan:

Bei Interesse an einem Hygieneplan komme ich zu euch in das Studio und schaue mir dort alles an. Ich mache mir dazu Notizen und erstelle anhand derer den Hygieneplan.
Ihr bekommt in der Regel dann ein bis zwei Tage später, den Ordner mit allen hygienerelvanten Unterlagen zugesandt. Vorab erhaltet ihr auch die Dokumente in einem Online-Speicher.