DIN EN 17169:2020-05 „Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“

Dieses Dokument (EN 17169:2020) legt Anforderungen an die Hygiene vor und während des Tätowierens sowie für die Nachsorge fest. Sie gibt Leitlinien für Tätowierer und deren regelmäßige Interaktionen mit Kunden und öffentlichen Behörden. Sie gibt Leitlinien für die korrekten Verfahren, um den optimalen Schutz für den Kunden, den Tätowierer sowie andere Personen in dem Tätowier-Arbeitsbereich sicherzustellen. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 435 "Tätowierdienstleistungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-02-14 AA "Anforderungen an das Tätowieren" im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).

 

Die Norm ist derzeit keine gesetzlich verpflichtende Vorschrift, sondern eine anerkannte technische Norm. Behörden können jedoch bei Kontrollen und Hygieneüberprüfungen auf sie als Referenz zurückgreifen.

In Deutschland bleibt zusätzlich arbeitsschutzrechtliche und infektionsschutzrechtliche Regelungen bestehen, z. B. BioStoff-Verordnung, Infektionsschutzgesetz, Hygieneverordnungen etc.

Die Norm fordert, dass Kunden schriftlich und mündlich über Risiken, Komplikationen, Nachsorge und verwendete Farben informiert werden.

Die Norm beschreibt die Anforderungen an Hygiene, Sicherheit und Organisation von Tätowierdienstleistungen.
Sie gilt für:

  • alle Tätowierer (selbstständig oder angestellt),

  • alle Arten von Tätowierungen (künstlerisch, kosmetisch, medizinisch),

  • Tätowierstudios, temporäre Tätowierorte und mobile Tätowierdienste.

Sie ist kostenpflichtig erhältlich unter: DIN EN 17169 - 2020-05 - DIN Media